Willensäusserung in jedem Fall

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21.04.2022
Sandra Reinhart antwortet auf die Frage, ob bei der Organspende ohne einen Widerspruch ein Ja gelten soll.

Ich stimme der Widerspruchslösung zu, weil ich überzeugt bin, dass die Anzahl Organspenden gesteigert werden kann und somit Menschenleben gerettet und Leid und Schmerz verhindert oder reduziert werden können. Heute stehen dreimal mehr Menschen auf der Warteliste für eine Organspende, als passende Organe verfügbar sind. Oft werden Patientinnen und Patienten sterbenskrank, bis eine Transplantation durch eine Organspende möglich wird. Die lange Wartezeit ist aus medizinischer Sicht problematisch und verursacht grosses Leid. Bisherige Versuche, durch PR-Aktionen mehr Menschen zu motivieren, einen Spenderausweis ausstellen zu lassen, blieben erfolglos, obwohl bekannt ist, dass 80 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer einer Organspende positiv gegenüberstehen. Mit der Widerspruchslösung wird die Bereitschaft zur Organspende besser umgesetzt. Dabei wird immer noch der Wille der/des Verstorbenen respektiert. Alle haben die Möglichkeit, zu Lebzeiten ihre Willensäusserung festzuhalten – sei es für oder gegen eine Organspende. Fehlt eine solche Willensäusserung, werden in jedem Fall die Angehörigen befragt, ob bekannt sei, dass der/die Verstorbene seine Organe nicht spenden möchte. Diese Art der Fragestellung erleichtert die Entscheidung der Angehörigen, die aber in jedem Fall die Möglichkeit haben, die Organspende abzulehnen. Sind keine Willensäusserung vorhanden und keine Angehörigen auffindbar, werden keine Organe entnommen.

 

(Ernst Ritzi)

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