Appell zum Mithelfen und Solidarität leben
«Ich denke, dass es jetzt Zeit ist, als Gemeinschaft zusammenzustehen und im Blick auf die Entwicklung nicht nur abzusagen und zu reagieren, sondern auch mitzugestalten», schreibt Schmidt in einem Rundmail an die Kirchenvorsteherschaften, Pfarrerinnen, Pfarrer, Sekretariate der Kirchgemeinden, Mitarbeitenden im sozialen und diakonischen Dienst, Jugendarbeitenden und Fachlehrpersonen für Religionsunterricht und ERG (Ethik, Religionen, Gemeinschaft).
«Es ist unsere Aufgabe»
«Es ist unsere Aufgabe, in den Gemeinden am Ort mitzuhelfen und Solidarität zu bekunden. Das hat auch der Bundesrat so gefordert.» Schmidt verweist dabei auf Aktionen im ganzen Land wie beispielsweise jener, bei der sich Kanti-Schülerinnen bereit erklärt hätten, Kinder zu betreuen. Ein Jugendarbeiter aus Zürich habe sich des weiteren entschlossen, unter anderem die Betreuung für Kinder sowie Mahlzeitendienste für Senioren und Seniorinnen zu koordinieren. «Wir dürfen jetzt als Kirche in dieser Situation nicht schweigen und uns zurückziehen», so der St. Galler Kirchenratspräsident.
Ressourcen nutzen
Er bittet deshalb die angeschriebenen Verantwortlichen, sich weiter Gedanken zu machen, wie die Menschen und die Kooperationen in den Dörfern und Städten unterstützt werden könnten. «Konkret geht es beispielsweise darum, nun den Schulen in den kommenden Wochen - wenn gewünscht - mitzuhelfen, die Betreuung zu regeln und personelle sowie räumliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.» Dies sollte nach Sicht von Martin Schmidt aufgrund der ausfallenden Lektionen und der abgesagten Veranstaltungen möglich sein, zumal Kapazitäten und Ressourcen für solche Aufgaben frei würden.
Helfen, je nach Möglichkeit
Schmidt, der an die Freiwilligkeit appelliert ist sich bewusst, dass der Lead und die Dynamik von den Schulen und politischen Gemeinden ausgehen müsse. Aber ein Zeichen der Kirche sei in der jetztigen Situation sicher willkommen und hilfreich, um ein klares Signal in die Gesellschaft zu senden. Dass das Mithelfen und die gelebte Solidarität im Rahmen der vom Bund und Kanton vorgegebenen Einschränkungen und Massnahmen erfolgen soll, versteht sich.
Zu den vom Bund verordneten Verhaltensregeln und Massnahmen: Bundesamt für Gesundheit und Kanton St. Gallen zum Coronavirus
Text und Bild: Katharina Meier – Kirchenbote SG, 16. März 2020
Appell zum Mithelfen und Solidarität leben