Beratung der neuen Verfassung vertagt

min
10.11.2017
Tag zwei der Abgeordnetenversammlung des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes SEK stand ganz im Zeichen der neuen Verfassung. Das Ziel einer Erstlesung erwies sich am 7. November jedoch als zu hoch gesteckt. In einer ausserordentlichen Versammlung im April 2018 sollen die Verhandlungen fortgesetzt werden.

Das Vorhaben der Delegierten war ehrgeizig: Den gesamten Verfassungsentwurf bis zum Abend ein erstes Mal durchzuarbeiten. Bereits in der Morgensitzung zeichnete sich jedoch ab, dass die Zeit dafür zu knapp berechnet war.

Zumindest auf den Namen hatte man sich bereits geeinigt: Am Tag zuvor hatte sich eine Mehrheit der Delegierten für die vom Rat vorgeschlagene «Evangelisch-Reformierte Kirche Schweiz» EKS entschieden.

Der gesamte Zwingli findet in einer Präambel kaum Platz
Die Verhandlungen vom Dienstag setzten bei der Präambel der künftigen EKS-Verfassung ein. Bereits diese hatte diverse Änderungsanträge sowie einen Ordnungsantrag zur Folge. Wünschte sich der St. Galler Delegierte Heinz Fäh «mehr Bekenntnismut», gab Peter Winzeler (Bern-Jura-Solothurn) zu bedenken, dass es vermessen sei, die «ganze Orthodoxie von Zwingli und Calvin in die Präambel pressen zu wollen».

Von den vorgelegten Änderungsanträgen konnte allerdings keiner eine Mehrheit erreichen, dem vom Rat vorgeschlagenen Präambeltext wurde letztendlich zugestimmt. Dieser hat nun folgenden Wortlaut: «Die EKS bekennt Gott als den Schöpfer, Jesus Christus als Erlöser und ihr alleiniges Haupt und den Heiligen Geist als Tröster und Beistand. Sie erkennt in den Schriften des Alten und Neuen Testaments das Zeugnis der göttlichen Offenbarung. Sie bekennt, dass wir errettet sind durch Gnade und gerechtfertigt durch den Glauben.»

Allgemein statt katholisch
Ab der zweiten Hälfte des Morgens behandelten die Delegierten das Selbstverständnis und den Sendungsauftrag der EKS. Auch hier sorgte eine ganze Reihe von Änderungsanträgen zum Wortlaut und Inhalt der einzelnen Paragrafen für ausführliche Debatten. Die Kirchen Bern-Jura-Solothurn etwa setzten sich in verschiedenen Anträgen für eine stärkere Betonung der überkonfessionellen, gesamtgesellschaftlichen Reichweite des Sendungsauftrags ein.

Kritisch diskutiert wurde die im Verfassungsentwurf definierte Positionierung der EKS innerhalb der weltweiten Christenheit. Als missverständlich wurde das im Entwurfstext gebrauchte Adjektiv «katholisch» gewertet – dieses werde nicht mehr im ursprünglichen Sinn als «allumfassend» verstanden, sondern mit «römisch-katholisch» verwechselt. Zahlreiche Delegierte sprachen sich deshalb für Umformulierungen wie «universell» beziehungsweise «allgemein» aus. Der Wortlaut, wie ihn die Innerschweizer Delegation vorschlug, fand schliesslich eine Mehrheit: «Die EKS ist Teil der einen, heiligen, allgemeinen und apostolischen Kirche.»

Klärung unscharfer Zuständigkeiten erwünscht
Weiter ging es mit dem Bereich «Aufgaben», den sich die neue EKS in die Verfassung schreiben will. Im Paragrafen zu den «innerkirchlichen Aufgaben» zeige sich eine gewisse «Unschärfe» des Entwurfs, was die jeweilige Zuständigkeit der EKS beziehungsweise der Mitgliedkirchen angehe, gab Martin Stingelin (BL) zu bedenken.

Der Abschnitt über die Aussenbeziehungen der EKS wurde zudem um einen von den Kirchen Bern-Jura-Solothurn gewünschten Einschub ergänzt. Demnach soll die EKS einen Beitrag zur «Wahrung des interreligiösen Friedens und der Religionsfreiheit» leisten.

Nach einer vergleichsweise raschen Behandlung der «allgemeinen Bestimmungen» wie Diskriminierungsverbot und Sprachenfrage wurde die Beratung aufgrund der fortgeschrittenen Zeit kurz vor 17 Uhr abgebrochen.

Zögerliches Vorankommen wirft Fragen auf
Das AV-Präsidium beantragte, an einer ausserordentlichen Abgeordnetenversammlung im April 2018 mit den Verhandlungen fortzufahren. Die Delegierten nahmen den Antrag an. Um die weiteren Beratungen zu erleichtern, werden alle zwischenzeitlich vom Rat vorgenommenen Überarbeitungen des Entwurfs sowie die bekannten Änderungsanträge den Delegierten im Vorfeld vorgelegt.

Die zweite Lesung wird an der Sommer-AV 2018 in Schaffhausen stattfinden, zur endgültigen Abstimmung soll es an einer ausserordentlichen Abgeordnetenversammlung vor Weihnachten 2018 in Bern kommen.

Das insgesamt zögerliche Vorankommen bei der Erstlesung warf bei einigen Abgeordneten Fragen zur adäquaten Planung der Verfassungsberatungen sowie zu Verfahrensfragen auf. Man habe den Diskussionen Raum und Zeit geben wollen, entgegnete Hella Hoppe, Geschäftsleiterin des SEK, gegenüber ref.ch. Deswegen habe man sich bewusst für dieses «ergebnisoffene» Vorgehen entschieden. Von Seiten des AV-Präsidiums sei die diskussionsreiche Herbst-AV ein Erfolg. (su/ref.ch)

Unsere Empfehlungen

Das Ende des Abendmahlstreits

Das Ende des Abendmahlstreits

1973 schrieben die protestantischen Kirchen Europas im Kanton Baselland Kirchengeschichte. Sie beschlossen Kirchengemeinschaft. Dies vereinfacht seither vieles zwischen den Reformierten, Lutheranern und Unierten. Manche Themen sind nach wie vor umstritten.