An ihrer Versammlung vom 2. Dezember genehmigten die Abgeordneten der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen das Budget 2020. Dieses sieht bei Ausgaben von rund 24 Millionen Franken einen Verlust von 190’000 Franken vor, wie es in einer Mitteilung der Kantonalkirche heisst.
Lohnerhöhung schlägt sich durch
Ausschlaggebend für den Verlust seien neben geringeren Steuereinnahmen vor allem die gestiegenen Personalkosten. So habe die Kantonalkirche ihren Mitarbeitenden entsprechend den Vorgaben des Kantons eine Lohnerhöhung von 0,8 Prozent gewährt. Ebenso belaste ein Stellenausbau in den Bereichen Kommunikation und Heimseelsorge das Budget, heisst es in der Mitteilung weiter.
Startschuss für Verfassungsrevision
In seiner Antwort auf eine Interpellation zweier Synodaler der Kirchgemeinde Tablat-St. Gallen kündigte Kirchenratspräsident Martin Schmidt den Start der Beratungen über die geplante Verfassungsrevision im kommenden Jahr an. Die Synodalen hatten vom Kirchenrat Auskunft über neue Leitungsmodelle in den Kirchgemeinden erhalten wollen. Der Kirchenrat stellte sich auf den Standpunkt, es sei wenig sinnvoll, einzelne Anpassungen bereits vor der Verfassungsrevision zu diskutieren, heisst es in der Mitteilung weiter.
Die aktuelle Verfassung der St. Galler Kantonalkirche stammt aus dem Jahr 1974. Mit der Revision will sich die Kirche eine moderne und schlankere Verfassung geben.
Text: ref.ch, Foto: Andreas Ackermann – Kirchenbote SG, 4. Dezember 2019
Lohnkosten belasten das Budget der St. Galler Kirche