Mut zu Neuem

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05.12.2017
Reformiertes Kirchenparlament genehmigt Visionspapier «St.Galler Kirche 2025» und gibt somit Leitsätze und -ziele für die kommenden acht Jahre vor. Warum die Frauen im Pfarramt untervertreten sind, kann sich der Kirchenrat indes nicht erklären.

 

Ein Grundsatz der Reformation lautet: Ecclesia semper reformanda. An die stetige Erneuerung erinnert die St. Galler Kirche in diesem Jahr zum Reformationsjubiläum ganz besonders. Damit dieser Grundsatz auch nach dem Jubiläum noch Gültigkeit hat, beriet die Synode, das Parlament der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen, am vergangenen Montag im Kantonsratssaal das Visionspapier «St.Galler Kirche 2025».

Bereit zur Verfassungsänderung

Das Papier sei ein auftrags- und zielorientiertes Dokument, sagte Martin Schmidt, Präsident des Kirchenrates in seiner Einführung zur Vorlage. «Die darin enthaltenen Leitsätze sollen uns also leiten und nicht binden». Folgten daraus finanzielle oder gesetzliche Entscheide, werde selbstverständlich das Kirchenparlament dazu das letzte Wort haben. Ob der Kirchenrat auch wirklich Hand dazu biete, wollte Markus Anker, Synodaler der Kirchgemeinde Tablat, wissen. «Denn um einige Ziele erreichen zu können, wäre es nötig, die Kirchenverfassung anzupassen». Dazu sei man natürlich bereit, beschied Schmidt.

Satz für Satz
Satz für Satz diskutierte das Parlament anschliessend das Papier, nahm da eine Anpassung vor und dort eine Korrektur. Mehrheitlich folgten die Synodalen schliesslich den Vorschlägen des Kirchenrates und legten zu Themen wie Identität, Verantwortung oder Offenheit Leitsätze und -ziele fest, welche die St.Galler Kirche in den nächsten acht Jahren verfolgt. So hat sie etwa Neues zu wagen, das Freiheit verheisst, sucht neue Formen der Mitgliedschaft oder hat auch den Mut, veraltete Strukturen und Angebote abzulegen. Zu Beginn der Debatte hatte Schmidt noch gesagt, dass er sich wünsche, sagen zu können, ein gutes Papier verabschiedet zu haben. «Die nächsten Jahre werden dies zeigen».

Rote Null
Keinen Einwand hatten die Synodalen zu den vorgelegten Zahlen. So sieht das Budget für das kommende Jahr bei einem Aufwand von 22,95 Millionen Franken einen leichten Rückschlag von rund 176 000 Franken vor. Grund dafür sind die voraussichtlich etwas geringeren Steuereinnahmen. Diese fallen prognostiziert um 2,8 Prozent kleiner aus als im Vorjahr.

Auch der Voranschlag 2018 des Kirchenboten passierte problemlos. Einem Aufwand von knapp 860 000 Franken stehen Aboeinnahmen von 880 000 Franken gegenüber. Ziel sei es mittelfristig, die Gebühr pro Abonnement von 12.50 Franken pro Jahr auf 12 Franken senken zu können. Ein erster Schritt dazu sei Dank eines attraktiven Druckvertrages gemacht, freute sich Rolf Kühni, Vizepräsident der Kirchenbotekommission.

Kostenregelung kirchliche Handlungen
Schliesslich verabschiedete die Synode in zweiter Lesung noch die Anpassungen der Kostenregelung bei kirchlichen Handlungen. Dies führt dazu, dass Paare ihre Kirche zur Trauung innerhalb des Kantons frei wählen können, ohne mit zusätzlichen Kosten rechnen zu müssen. 

 

Untervertretene Pfarrerinnen
Zudem beantwortete der Kirchenrat eine Interpellation von zwei Pfarrerinnen, die sich besorgt zeigten, dass Pfarrerinnen in der St.Galler Kirche im Vergleich zu anderen Kantonalkirchen untervertreten seien. Zwar stimme dies, lautete seine Antwort, doch habe sich der Pfarrerinnenanteil in den letzten 30 Jahren im Kanton St.Gallen von 7,9 auf 33,3 Prozent vergrössert. Dass im Vergleich zu andern Kantonen weniger Pfarrerinnen tätig seien, könne man sich nicht erklären, gelte doch die Kantonalkirche als familienfreundliche Arbeitgeberin.       

Text und Fotos: Andreas Ackermann Kid/Ack  – Kirchenbote SG, 5. Dezember 2017

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