Neue Verfassung auf der Zielgeraden

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20.06.2018
Die Abgeordnetenversammlung des Kirchenbundes genehmigte am 19. Juni in Schaffhausen den neuen Verfassungsentwurf – ergänzt um einen Gleichstellungsartikel.

Bei der zweiten Lesung der Verfassungsrevision des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes SEK ging es im Wesentlichen um Detailfragen. Eine Ausnahme bildete ein Antrag der SEK-Frauenkonferenz. Diese forderte die Aufnahme eines Gleichstellungsartikels. Der Verfassungsentwurf enthalte lediglich ein Diskriminierungsverbot – das sei nicht ausreichend, kritisierte die Frauenkonferenz. Vielmehr brauche es einen Paragraphen, der die Gleichstellung aktiv fördere.

Der Artikel forderte unter anderem, dass der Kirchenbund eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter in seinen Gremien gewährleiste. Dagegen wurde eingewandt, dass man dies bei Wahlen nicht vorschreiben könne. Trotzdem sei die Aufnahme eines Gleichstellungsartikels sinnvoll, argumentierte der Zürcher Kirchenratspräsident Michel Müller. Dieser sei nicht als Vorschrift, sondern vielmehr als Appell zu verstehen.

Schlussabstimmung im Dezember
In der nachfolgenden Abstimmung votierten die Abgeordneten schliesslich mit grosser Mehrheit für die Aufnahme des Artikels in die neue Verfassung. Demnach lauten die beiden Absätze des Paragraphen: «Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS) fördert die Gleichstellung der Geschlechter» sowie «Die EKS fördert eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter in ihren Gremien».

Grundsätzliche Einwände gegen den Verfassungsentwurf wurden trotz vereinzelter Diskussionen keine mehr vorgebracht. Die Anpassungen der zweiten Lesung wurden mit grosser Mehrheit angenommen. Damit folgt nun im Dezember die Schlussabstimmung; wann die neue Verfassung in Kraft treten wird, ist zurzeit noch offen. Die aktuelle Verfassung des Kirchenbundes stammt aus dem Jahr 1950.

Teures Reformationsjubiläum
Bereits am Tag davor genehmigte die Abgeordnetenversammlung die Jahresrechnung 2017. Diese schloss mit einem Verlust von rund 74’000 Franken. Insbesondere das Reformationsjubiläum schlug stärker als erwartet zu Buche. Mit knapp 5 Millionen Franken überstieg es die budgetierten 2,2 Millionen Franken deutlich. Besonders ins Gewicht fielen dabei die Kosten für Beratung und Kommunikation: Sie machten rund einen Fünftel der Gesamtkosten aus.

Freiburger Pfarrer neu im Rat
Als neues Mitglied der Exekutive wählten die Abgeordneten Pierre-Philippe Blaser in den SEK-Rat. Er ersetzt den zurücktretenden Daniel de Roche. Der 50-jährige Blaser ist seit 2012 Synodalratspräsident der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Freiburg. Zuvor war er knapp zwanzig Jahre als Gemeindepfarrer sowie als Religionslehrer tätig. Seit Anfang 2017 präsidiert er zudem die Delegiertenversammlung der Westschweizer Kirchenkonferenz.

Für die Legislatur 2019 bis 2022 bestätigt wurden zudem die bisherigen Ratsmitglieder Sabine Brändlin, Esther Gaillard, Ulrich Knoepfel, Ruth Pfister-Murbach und Daniel Reuter. Der neue Rat beginnt seine Amtszeit am 1. Januar 201.

Neue Stiftungsräte für Hilfswerke
Weiter wählte die Abgeordnetenversammlung zwei Stiftungsräte für die beiden Hilfswerke Brot für alle und Heks. Demnach wird der Bündner Kirchenratspräsident Andreas Thöny für den Rest der Amtsdauer 2018 bis 2021 Stiftungsrat bei Brot für alle. Die Berner Pfarrerin Simone Fopp Müller wurde für den Rest der Amtsdauer 2016 bis 2019 in den Stiftungsrat von Heks gewählt. Sie ersetzt dort Doris Amsler-Thalmann, die per Ende Juni als Stiftungsrätin zurücktreten wird.

no/ref.ch, 20. Juni 2018

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