Pfingsten in der Kirche feiern

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20.05.2020
Ab dem 28. Mai, rechtzeitig zu Pfingsten, dürfen die Kirchgemeinden wieder Gottesdienste feiern. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz zeigt sich erfreut über diesen Entscheid.

Am Mittwoch hat der Bundesrat beschlossen, Gottesdienste ab dem 28. Mai wieder zu erlauben. Ursprünglich war der 8. Juni als Termin vorgesehen. Bereits Mitte Mai forderte die Schweizerische Bischofskonferenz, die Kirchen für Gottesdienste an Auffahrt und Pfingsten zu öffnen. Nun klappt es auf Pfingsten. Die Reformierten waren mit Forderungen zurückhaltender, ein Schutzkonzept haben aber auch sie seit dem 1. Mai in der Schublade.

«Wir begrüssen den Entscheid des Bundesrats sehr», sagt Simon Hofstetter. Der Beauftragte für Recht und Gesellschaft bei der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz EKS war auch Mitglied der Corona-Task-Force, die das Schutzkonzept erarbeitet und dem BAG unterbreitet hat. Den Beschluss des Bundesrates, Gottesdienste nun doch rascher als ursprünglich vorgesehen zuzulassen, wertet Hofstetter als «Zeichen von Respekt und Anerkennung» für die Arbeit der Landeskirchen und Religionsgemeinschaften. Möglicherweise sei es auch ein Eingeständnis, dass der Bund mit seinen Beschlüssen «etwas in Schieflage geraten» sei. Wenn man im ersten Schritt Branchen mit engem Körperkontakt wie etwa Tattoo-Studios wieder öffnete, Gottesdienste jedoch verboten blieben, wirke das etwas widersprüchlich. «Nun können wir Pfingsten physisch feiern. Dies ist sehr schön», freut sich Simon Hofstetter.

Appelle und Gespräche
Dem Entscheid des Bundesrates gingen diverse öffentliche Appelle unter anderem von rund 30 reformierten Pfarrpersonen und der katholischen Kirche voraus, die eine raschere Wiederaufnahme der Gottesdienste forderten. Und erst am Dienstag fand ein Gespräch zwischen Bundesrat Alain Berset und Vertretern des Schweizerischen Rats der Religionen statt. Er habe den Eindruck, die Gottesdienste seien vergessen gegangen, «wir leben in einer Gesellschaft, die sehr säkular ist», meinte Herbert Winter, der Präsident des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes, in der Tagesschau.

Simon Hofstetter bezweifelt aber, dass diese Gespräche die Entscheidung des Bundesrates beschleunigt haben. Die Landeskirchen und Religionsgemeinschaften seien immer in engem Kontakt mit dem Bund gestanden. Die Zusammenkunft vom Dienstag war für ihn «ein Ergebnis aller früheren Bemühungen». Und den Plan, dem Gesamtbundesrat an der Sitzung vom Mittwoch die Wiederaufnahme der Gottesdienste zu empfehlen, habe Gesundheitsminister Berset wohl nicht erst so kurzfristig gefasst.

Kein Gemeindegesang
Die EKS musste ihr Schutzkonzept nur leicht an die Vorgaben des BAG anpassen. Die wichtigsten Massnahmen, die künftig in den Gottesdiensten gelten: Die Teilnehmerzahl ist nicht fix begrenzt. Es dürfen jedoch nur so viele Personen in der Kirche sein, dass die vorgegebenen Abstände eingehalten werden können. Auf die Feier der Sakramente und auf den Gemeindegesang müssen die Kirchen verzichten. Kasualien wie etwa Taufen sollen verschoben werden, und die Gottesdienstbesucher müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen.

«Wir sind uns bewusst, dass diese neue Situation vielfältige organisatorische und kommunikative Herausforderungen für die Gemeinden mit sich bringt», schreibt die EKS dazu. Die Entscheidung, ob sie ihre Gottesdienste am 28. Mai wieder aufnehmen oder am 8. Juni festhalten möchten, liege bei den Kirchgemeinden.

Karin Müller, kirchenbote-online

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