Prediger dürfen Menschenwürde nicht verletzen
Vor einem Jahr hat sich das Schweizer Stimmvolk für ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung ausgesprochen. Diese Erweiterung der Anti-Rassismus- Strafnorm im Strafgesetz stellt Religionsgemeinschaften vor Herausforderungen. Dürfen sie homophobe Passagen aus religiösen Schriften nun nicht mehr zitieren? Falls ja: Wird damit ihre Religionsfreiheit eingeschränkt? Oder müssen, wie es in Rechtsstaaten üblich ist, zwei Grundrechte – die Religionsfreiheit und der Schutz vor Diskriminierung – gegeneinander abgewogen werden?
Keine strafbaren Äusserungen
«Im Vorfeld der Abstimmung vom Februar 2020 initiierte der runde Tisch der Religionen beider Basel die seit kurzem vorliegende Empfehlung», erklärt David Atwood, Leiter des runden Tischs und Koordinator für Religionsfragen beim Kanton Basel-Stadt. Mitgearbeitet haben neben dem Runden Tisch die Fachstelle Diversität & Integration Basel-Stadt, der Fachbereich Integration Baselland sowie juristische Fachpersonen aus beiden Kantonen. Die Empfehlung «Umgang mit Diskriminierung in und durch Religionsgemeinschaften» zeigt exemplarisch, wie mit diskriminierenden Textstellen im religiösen Kontext umgegangen werden soll. In seiner Empfehlung zitiert der Runde Tisch der Religionen drei Beispiele aus der Bibel. So nennt er zum Beispiel einen Satz aus dem 5. Buch Mose 7, 16: «Du wirst alle Völker vertilgen, die der Herr, dein Gott, dir geben wird …» Ein weiteres Beispiel ist der Psalm 139, Vers 19: «Ach Gott, wolltest du doch die Gottlosen töten». Oder ein Zitat aus dem 3. Buch Mose 20, 13: «Wenn jemand bei einem Manne liegt wie bei einer Frau, so haben sie getan, was ein Gräuel ist, und sollen beide des Todes sterben …»
Diskriminierung verhindern
Fast jede religiöse Tradition weise Formen der Diskriminierung auf – etwa gegen Nichtgläubige, Heiden oder Homosexuelle. Diese Tatsache müsse konstruktiv und selbstkritisch diskutiert werden, um ein diskriminierungsfreies Zusammenleben zu ermöglichen, erklärt David Atwood. «In den Schriften selbst müssen keine entsprechenden Anmerkungen gemacht werden», so Atwood. Die Empfehlung ziele vielmehr auf die Prediger. Bei einer öffentlichen Erwähnung, etwa in einer Predigt, sei ein entsprechender Kommentar erforderlich. Doch wie man diese Empfehlung umsetzen will, bleibt offen und jedem Geistlichen überlassen. Zudem fällt auf, dass die Empfehlung zu umstrittenen Versen aus dem Koran oder anderen heiligen Schriften keine Stellung nimmt.
Publikation in neun Sprachen
Die Empfehlung des runden Tischs der Religionen liegt in neun Sprachen vor. Neben den Landessprachen (ohne Rumantsch) sind dies Sprachen, die in der Migrationsbevölkerung Basels gut vertreten sind. Die Publikation verdeutlicht, dass der Umgang mit Diskriminierung jeglicher Art nicht nur eine juristische Thematik ist, sondern vor allem auch eine Frage der Haltung. Sie soll dazu beitragen, dass künftig diskriminierende Textstellen nicht mehr unkommentiert zitiert, sondern in den historischen Zusammenhang gestellt werden. Hauptangesprochene der Empfehlung sind religiöse Leitungspersonen. «Wir wollen Ende 2021 die Reaktionen aus den Religionsgemeinschaften diskutieren», sagt David Atwood. Inzwischen zeigen auch die LGBTIQ-Organisationen Interesse am Papier. Diese überlegen sich, entsprechende Veranstaltungen zum Thema anzubieten.
Toni Schürmann, kirchenbote-online.ch
Prediger dürfen Menschenwürde nicht verletzen