Reden – auch in der Krise

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19.05.2020
Die St. Galler Religionsgemeinschaften leisten während Notrechtslage einen wichtigen Beitrag zum seelischen Wohlbefinden ihrer Mitglieder und damit auch an der Gesellschaft.

Eine vom Innendepartement des Kantons St. Gallen durchgeführte Erhebung zeigt zudem, dass die Kommunikation in kurzer Zeit umgestellt wurde, sie sich mit den Behörden und einzelnen Spitälern und Heimen nach anfänglichen Schwierigkeiten verbessert hat, das Versammlungsverbot aber zu starken Einschränkungen in der Ausübung der Religion und bei der Seelsorge führt und vor allem die kleineren Religionsgemeinschaften finanziell unter der Situation leiden. 

Unklarheiten bei Abdankungen
Im Falle von Abdankungen stellen die Religionsgemeinschaften einen Klärungsbedarf bei den geltenden Coronavirus-Bestimmungen fest – etwa bei der Benutzung der Friedhofskapellen oder der Frage, wer während einer Abdankung für die Einhaltung der verschiedenen Bestimmungen zuständig ist. Generell ist es ein Anliegen aller Religionsgemeinschaften, im Hinblick auf die Pandemie-Massnahmen frühzeitig informiert und einbezogen zu werden, wie es in der Mitteilung der Staatskanzlei heisst. 

Fragen zu Religion und Staat
Im Rahmen der «St. Galler Konferenz zu Fragen von Religion und Staat» treffen sich Vertreter verschiedener Religionen und Konfessionen sowie des Kantons mehrmals jährlich. Die Konferenz will Fragen rund um das Verhältnis von Religion und Staat diskutieren, mit dem Ziel, die verschiedenen Positionen früh zu kennen und Missverständnissen vorzubeugen. Die Pfarrer Martin Schmidt, Kirchenratspräsident, und Heinz Fäh, Kirchenrat, vertreten die Evang.-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen.

Text: meka | Foto: zVg – Kirchenbote SG, Juni-Juli 2020

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