St.Galler Kirche stärkt Schutz vor Übergriffen
Bereits im Jahr 2002 hat die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St.Gallen erste Rahmenbedingungen zum Schutz vor Übergriffen im kirchlichen Umfeld geschaffen. In der Folge entstand ein Persönlichkeitsschutzkonzept. Fortan konnten sich Betroffene an eine unabhängige Kontaktgruppe wenden, um in einem geschützten Rahmen Begleitung und Unterstützung zu finden.
Bis dato fehlten Schulungen
In der Folge der Studien zu den Missbrauchsfällen in der Katholischen Kirche Schweiz und der Evangelischen Kirchen in Deutschland liess der Kirchenrat das bestehende Persönlichkeitsschutzkonzept überprüfen. Dabei stellte sich heraus, dass das Konzept heutigen Anforderungen nicht mehr genügt. Bis anhin bestand zwar umfangreicheres Informationsmaterial, doch fehlten verpflichtende Schulungen von Mitarbeitenden und Behördemitgliedern sowie ein Verhaltenskodex, der von den Kirchgemeinden je nach ihrer Situation angepasst werden kann. Zudem sollen im neuen Konzept klare Abläufe im Umgang mit Persönlichkeitsschutzverletzungen definiert werden. So ist etwa ein Einstufungsraster zu entwickeln, der es möglich macht, Formen von Übergriffen – von verbaler Gewalt, über Mobbing bis zu Verletzungen der sexuellen Integrität – klar einzuschätzen und entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Schliesslich müssen Zuständigkeiten, Kompetenzen und Prozesse transparent ablaufen sowie die Fälle einheitlich dokumentiert sein.
Mit Meldestelle
Der Kirchenrat hat nun entschieden, bis zum kommenden Frühjahr das Konzept überarbeiten zu lassen. Dabei wird die St.Galler Kirche von einer externen Beratungsfirma unterstützt. Ebenfalls im Frühjahr 2025 beginnen die Schulungen für alle Mitarbeitenden und Behördenmitglieder der Kantonalkirche und den Kirchgemeinden.Im Juni 2025 soll schliesslich die neue Melde- und Kontaktstelle den Betrieb aufnehmen.
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