Vorauseilender Gehorsam?

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20.03.2018
Seit Anfang Jahr legt die Stadt St.Gallen keinen Wert mehr auf die Publikation offizieller Todesanzeigen. Nun regt sich Widerstand gegen diesen Entscheid.

Der Bund hat 2017, der Kanton St. Gallen 2018 die Verfassungsartikel über die Publikation von Zivilstandsmeldungen aufgehoben. «Das städtische Reglement über die Bekanntmachung von Zivilstandsfällen musste darum auch storniert werden. Da keine rechtliche Grundlage für die Publikation von Todesfällen mehr bestand, wurden die amtlichen Mitteilungen eingestellt», sagt Thomas Rütsche, Leiter des städtischen Zivilstandsamts.

Veröffentlichung vorsehen
Selbst wenn eine noch lebende Person schriftlich den Wunsch äussert, dass ihr Hinschied nach dem Ableben veröffentlicht werden soll, wird dem Wunsch einer amtlichen Todesanzeige seit dem 1. Januar nicht mehr entsprochen. Gemäss dem eidgenössischen Zivilstandsinspektor Patrik Zürcher können die Kantone aber nach wie vor in ihrer Gesetzgebung eine Veröffentlichung auf Grundlage der Eintragungen im Einwohnerregister vorsehen. Dies in Absprache mit dem kantonalen Datenschutzbeauftragten.

Angehörige allein gelassen
«Ob andere Schweizer Städte verzichten, amtliche Bestattungsanzeigen in den Tageszeitungen zu publizieren, entzieht sich unserer Kenntnis», lässt Zürcher wissen. Und der Leiter des städtischen Zivilstandsamts St.Gallen informiert, dass die Daten an keinerlei private Institutionen oder an Privatpersonen weitergegeben werden. Demnach besteht keine Möglichkeit, dass amtliche Bekanntmachungen anderweitig publiziert werden können. «Die nächsten Angehörigen müssen selber über die Veröffentlichung einer privaten Todesanzeige entscheiden», teilt Rütsche mit.

 

Ist der Tod nichts mehr wert?
«Als Seelsorger bin ich besorgt, wie hier der Umgang mit unserem Leben und Sterben weiter privatisiert wird. Ist der Tod eines Menschen keine Mitteilung mehr wert?» fragt sich Beat Grögli, Dompfarrer von St. Gallen. «Für viele Menschen, insbesondere, aber nicht nur aus der älteren Generation, sind Todesanzeigen eine wichtige Informationsquelle und bilden eine Art Brücke zu Menschen und Beziehungen aus vergangenen Lebensjahren; sie ermöglichen eine Anteilnahme am Schicksal von früheren Bekannten», schreibt Stefan Lippuner im Namen des städtischen Pfarrkonvents in einer Stellungnahme an den Stadtrat. Eine öffentliche Bekanntmachung des Todesfalles sei gerade auch als Zeichen gegen die zunehmende Anonymisierung in unserer Gesellschaft wichtig.

Vorstoss eingereicht
Die Stadtparlamentarier Daniel Stauffacher und Thomas Meyer machen das Thema zur politischen Angelegenheit, da die Kantone und die Gemeinden mit den Gesetzesänderungen unterschiedlich verfahren. «Und: Nicht alle können sich Traueranzeigen leisten», sagt Stauffacher. Die einfache Anfrage wird gemäss dem städtischen Zivilstandsamt im Parlament behandelt. 

 

Text: dhm/kath.ch/stl | Foto: pixabay  – Kirchenbote SG, April 2018

 

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