«Wir haben Geschichte geschrieben»

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11.12.2018
Die Reformierten des Kantons Luzern gaben am 9. Dezember ein deutliches Votum ab. Das neue kirchliche Personalgesetz, gegen das ein Referendum ergriffen worden ist, wurde mit 65 Prozent Ja-Stimmen angenommen.

«Wir haben Geschichte geschrieben», so fasste Synodalratspräsidentin Ursula Stämmer-Horst die Volksabstimmung vom 9. Dezember an einer Pressekonferenz zusammen. Ein Referendum gegen ein kirchliches Gesetz, so etwas habe es in der Schweiz wohl noch nie gegeben (Anm. der Red: Ausser in Kanton Bern, wo kirchliche Volkswahlen üblich sind). Wie sich nun zeigt, hatte das Referendum keine Chance, die Reformierten schlossen sich mit klarer Mehrheit dem Entscheid der Synode an: 65 Prozent der Stimmberechtigten des Kantons Luzern waren für das neue Personalgesetz und damit gegen die Volkswahl von Pfarrern. Lediglich in zwei Gemeinden, Dagmersellen und Malters, war die Stimmbevölkerung mit 52 und 53 Prozent Nein-Stimmen mehrheitlich dagegen.

Die Stimmbeteiligung lag bei 15 Prozent und damit gleich hoch wie bei der Abstimmung über die Kirchenverfassung 2015. «Ich bin sehr glücklich, dass das Ergebnis so eindeutig ausgefallen ist», sagt Ursula Stämmer-Horst. «Es ist ein guter Boden um weiter zu machen». Sie gesteht aber auch ein, bis kurz vor der Abstimmung nicht sicher gewesen zu sein, über den Ausgang der Abstimmung. «Die Menschen haben erkannt, dass ein einheitliches Personalgesetz von Vorteil ist und es Volkswahlen heutzutage nicht mehr benötigt.»

Beamtenstatus ab 2022 aufgehoben
Das neue Personalgesetz wird am 1. Januar 2019 in Kraft treten. «Wir sind noch immer im Zeitplan» sagt Lilian Bachmann, Synodalrätin und Verantwortliche des Departements Recht. Mit einer Übergangsfrist von einem Jahr werden für alle Mitarbeitenden öffentlich-rechtliche Anstellungsverträge ausgearbeitet. Ausnahme bilden die Pfarrpersonen. Diese sind im Rahmen ihrer Amtsperiode bis Mitte 2022 gewählt. Für sie gelten bis zu diesem Zeitpunkt die bisherigen Anstellungsbedingungen. Mitte 2022 dann werden auch diese Anstellungsverhältnisse in öffentlich-rechtliche Verträge überführt. Damit wird der Beamtenstatus für Pfarrpersonen aufgehoben, ebenso wie die Volkswahl bei Anstellungen und Entlassungen von Pfarrern. Bislang fanden alle sechs Jahre Bestätigungswahlen statt. Aufgrund der Abschaffung der Volkswahl war es zum Referendum gekommen. Mit dem neuen Gesetz nun sind die demokratisch gewählten Kirchenvorstände einheitlich für die Anstellung und Entlassung von Pfarrpersonen zuständig.

Enttäuschte Verlierer
Die Gegner des Gesetzes indes zeigen sich enttäuscht. «Wir haben ein anderes Ergebnis erhofft», sagt Christian Hochuli vom Komitee pro Volkswahl. Wir bedauern vor allem, dass wir nicht mehr Reformierte an die Urne bringen konnten. Bei der Volksabstimmung vom 25. November der reformierten Kirche Zürich (über eine neue Kirchengemeindeordnung) lag die Stimmbeteiligung bei knapp 43 Prozent. Man hätte sich in Luzernein ähnliches Engagement der Stimmberechtigten gewünscht. Christian Hochuli sieht jedoch seine Arbeit und die der vielen freiwilligen Helfer nicht vergebens. «Wird künftig ein Gesetz vorbereitet, wird man die gegnerische Seite wohl ernster nehmen. Denn man weiss jetzt, dass es immer ein Referendum geben kann.»

Emotionaler Abstimmungskampf
Ursula Stämmer-Horst machte auch die emotional geführten Diskussionen im Vorfeld zum Thema. «Bei einem Abstimmungskampf gibt es immer wieder Verletzungen, was schade, aber nicht zu vermeiden ist.» Jetzt will sie vorwärtsschauen und nicht zurück. «Auch diejenigen, die gegen das Gesetz gestimmt haben, sind Teil unserer Kirche. Wir müssen weiter zusammenarbeiten und ich bin optimistisch, dass uns das gelingen wird.» Lilian Bachmann doppelte nach: «Ich kann verstehen, dass man sich nicht mit allem einverstanden fühlt. Was wir in Luzern gesehen haben, ist ein vorbildliches Beispiel für die Demokratie.»

Carmen Schirm-Gasser, kirchenbote-online, 11. Dezember 2018

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